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In der neuen Luzerner Zeitung vom 24.12.14 lese ich im Ratgeber, die Anfrage einer Familie mit 2 Kindern 4- und 7 jährig die sich über der Beschwerden eines Nachbarn über den Kinderlärm Sorgen machen, schlimmstenfalls die Wohnungskündigung zu erhalten.

Die Antwort, die sich auf ein Gerichtsurteil beruht, ist grosszügig und tolerant und führt zur grossen Entlastung aller Eltern. Kinder jeden Alters dürfen spielen, hüpfen, lachen, singen kreischen, sogar mit dem Bobbycar herumfahren und weiteres mehr. Ueberall gilt ab 22 Uhr Nachtruhe, aber auch da gibt es Toleranzgrenzen mit Kindern.

Das gefällt mir sehr, und es gibt nichts Schlimmeres als ständig die Kinder zu schimpfen ruhig und artig zu sein, damit der nachbarschaftliche Frieden von überempfindlichen Mitbewohnern erhalten bleibt.

„dieser Friede kann gestohlen bleiben“.